Sie haben Fragen - wir haben die Antworten
Wann müssen wir das Feriendomizil verlassen?
Auch der schönste Urlaub geht leider zu Ende ... Das Feriendomizil muss spätestens um 10.00 Uhr in aufgeräumtem und besenreinem Zustand verlassen werden. Die Schlüsselrückgabe erfolgt grundsätzlich bei uns im Büro bis spätestens 10.15 Uhr. Bei Abreise ausserhalb unserer Öffnungszeiten werden die Schlüssel in der Briefkasten am Eingang des Büros eingeworfen.
Müssen wir die Kurtaxe auch im Winter bezahlen, obwohl wir gar nicht an den Strand gehen?
Ein Aufenthalt auf Sylt ist immer Kurabgabenpflichtig, daß heißt diese ist zu jeder Jahreszeit zu bezahlen. Im Winter gelten in den jeweilgen Orten in der Regel verminderte Sätze. Die Kurabgabe ist nicht (oder nicht nur ) das Eintrittsgeld für den Strandbesuch wir irrtümlich oft angenommen wird.
Wann dürfen wir anreisen?
Die Anreise kann frühestens ab 16:00 Uhr erfolgen. Sollten Sie später als 17:00 Uhr eintreffen, bitten wir Sie uns vorher zu verständigen, damit wir die Schlüsselübergabe ausserhalb der Geschäftszeiten organisieren können. In der Wintersaison oder teilweise auch in der Nebensaison ist ein Bezug eventuell auch schon früher möglich, wenn das Objekt vorher frei ist. Bitte klären Sie dies mit unseren Mitarbeitern im Büro ab. Bei einem direkten Wechsel ist eine früherer Bezug definitiv nicht möglich.
Wir möchten unser Gepäck vorausschicken. Was müssen wir tun?
Wenn Sie Ihre Koffer mit dem Gepäckservice vorausschicken möchten, tragen Sie bitte als Empfänger unsere Büroanschrift ein. Dieser Service kann nur angeboten werden, wenn Sie das Gepäck von "Tür zu Tür" buchen, das heißt eine Annahme oder Rückgabe durch uns kann nicht erfolgen, wenn dies nicht direkt an unser Büro geschieht.
Bitte kennzeichnen Sie das Gepäck mit dem Namen auf den die Buchung läuft, und der Objektnummer, damit wir das Gepäck eindeutig zuordnen können. Gerne können Sie Ihr Gepäck dann bei der Schlüsselübergabe in unserem Büro in Empfang nehmen. Wenn es organisatorisch möglich ist, besteht die Möglichkeit Ihre Koffer bereits in das gebuchte Quartier zu bringen. Sportgepäck, Fahrräder oder sperriges Gepäck können wir nicht bzw. nur eingeschränkt in Empfang nehmen, dieses wäre grundsätzlich bei uns im Büro abzuholen.
Aus Erfahrung empfehlen wir Ihnen, die Koffer unbedingt noch einen Tag früher aufzugeben. Sollte Ihr Gepäck nicht eindeutig gekennzeichnet sein, müssen Sie dieses bitte in unserem Büro abholen.
Wo erhalte ich den Schlüssel?
Den Schlüssel holen Sie bitte am Tag Ihrer Anreise zwischen 16:00 und 17:00 Uhr aus unserem Büro vor Ort ab. Die Adresse steht in Ihrem Mietvertrag, auf der Rückseite finden Sie auch eine Anreisekizze. Sollten Sie später anreisen, informieren Sie uns bitte rechtzeitig, damit die Schlüsselübergabe für Ihre Ferienwohnung per Schlüsselsafe nach 17.00 Uhr organisiert werden kann.
Wo müssen wir die Kurtaxe entrichten?
Befindet sich Ihr Urlaubsquartier in Westerland, Sylt-Ost oder in Wenningstedt erfolgt die Anmeldung vor Anreise über den Onlinezuganng, der Ihnen dann spätestens vor Anreise zugesandt wird. Bitte füllen Sie diesen vollständig aus, damit die Berechnung der Kurtaxe korrekt erfolgen kann. Grundsätzlich ist jeder Sylt-Gast zu jeder Zeit Kurabgabepflichtig. Preisanpassungen der Gemeinde vorbehalten.
Was beinhaltet das Wäschepaket?
In einem Wäschepaket (pro Person) sind 2 Handtücher, ein Badvorleger ein Duschtuch, ein Geschirrtuch und die Bettwäsche (Bezüge und Laken) enthalten. Der Preis dafür beträgt z.Zt. Euro 30.00 pro Person. Bei einigen Mietobjekten stellen die Eigentümer das Wäschepaket kostenfrei ab 7 oder 14 ÜN. Dies ist dann im Angebot auch so erwähnt bzw. wird dann auf Ihrem Mietvertrag als Anzahl der Wäschepakete á € 0 aufgeführt.
Wieviel Personen dürfen das Ferienobjekt belegen?
Die Höchstbelegung eines Objektes wird im Prospekt und im Internet angegeben und darf NIE überschritten werden. Kinder (auch Kleinkinder) zählen grundsätzlich als vollständige Person (2 Erwachsene und 2 Kinder gelten als 4 Personen und dürften dann nur ein Objekt bis zu 4 Personen belegen).
Bitte beachten Sie, daß die Höchstbelegung durch den Eigentümer vorgegeben ist und wir dadurch angewiesen sind, das Ferienobjekt sofort räumen zu lassen, wenn diese nicht eingehalten wird.
Bedenken Sie bitte, daß die Maximalbelegung im Vorfelde festgelegt wurde und auf sinnvollen Überlegungen beruht. Ob Sie als Kunde sich vorstellen können, ein Objekt trotzdem mit mehr als der erlaubten Personenzahl zu belegen ist dabei nicht von Bedeutung.
Leider müssen wir unseren Urlaub krankheitsbedingt absagen, was müssen wir tun?
Ist es Ihnen nicht möglich Ihren gebuchten Urlaub bei uns krankheitsbedingt oder aus irgendeinem anderen Grund anzutreten, müssen Sie bitte sofort schriftlich (unterschriebener Brief oder Fax) stornieren, damit wir uns umgehend um einen Nachmieter bemühen können. Stornierungen per E-Mail sind nicht rechtsgültig. Eine Storno-Rechnung auf Basis unserer AGB's erhalten Sie nach Ablauf Ihres Mietzeitraumes.
Dürfen wir Gäste empfangen im Feriendomizil?
Es dürfen nicht mehr Personen im Feriendomizil übernachten als in der Hausbeschreibung angegeben. Es dürfen auch keine Zelte, Campingwagen oder Wohnmobile auf dem Grundstück auf- bzw. abgestellt werden. Im Falle, dass mehr Personen als erlaubt das Feriendomizil benutzen, werden die überzähligen Gäste darum gebeten, das Haus zu verlassen. Selbstverständlich können Sie aber Gäste zum Kaffeekränzchen u.ä. empfangen.